Nach einer Anmeldung beim Finanzministerium wird eine länderspezifische UID-Nummer vergeben, womit die Befreiung der Umsatzsteuer auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden kann. 

⚙️Wer ist betroffen? 
-    Jahresumsatz in Österreich < 55.000 EUR
-    Gesamtjahresumsatz in der EU < 100.000 EUR

✅Vorteile
-    Neue grenzüberschreitende Möglichkeiten
-    Einheitliches Registrierungsverfahren
-    Verringerung der betrieblichen Komplexität

📷Praxisbeispiel:
Ein österreichischer Fotograf (USt.-befreiter Kleinunternehmer) wird für eine Feier in Ungarn engagiert.
-    Zuvor: Registrierung in Ungarn notwendig, sowie Umsatzsteuerpflicht in Ungarn.
-    Neu: Umsatzsteuerbefreiung kann auch in Ungarn in Anspruch genommen werden, daher fällt keine Umsatzsteuer an.

🔍Mehr Infos und Unterstützung dazu erhalten Sie im KMU-Mehrwertsteuerportal der Europäischen Kommission oder beim EEN-Experten Heinz Kogler, denn #eencanhelp.