Nach einer Anmeldung beim Finanzministerium wird eine länderspezifische UID-Nummer vergeben, womit die Befreiung der Umsatzsteuer auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden kann.
⚙️Wer ist betroffen?
- Jahresumsatz in Österreich < 55.000 EUR
- Gesamtjahresumsatz in der EU < 100.000 EUR
✅Vorteile
- Neue grenzüberschreitende Möglichkeiten
- Einheitliches Registrierungsverfahren
- Verringerung der betrieblichen Komplexität
📷Praxisbeispiel:
Ein österreichischer Fotograf (USt.-befreiter Kleinunternehmer) wird für eine Feier in Ungarn engagiert.
- Zuvor: Registrierung in Ungarn notwendig, sowie Umsatzsteuerpflicht in Ungarn.
- Neu: Umsatzsteuerbefreiung kann auch in Ungarn in Anspruch genommen werden, daher fällt keine Umsatzsteuer an.
🔍Mehr Infos und Unterstützung dazu erhalten Sie im KMU-Mehrwertsteuerportal der Europäischen Kommission oder beim EEN-Experten Heinz Kogler, denn #eencanhelp.